Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte · Band 21 (1971)
Mittelalterliches Zoll- und Münzrecht im Spiegel der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis
- S. 187–224
- Aufsatz
- Deutsch
Zusammenfassung
Die am 26. April 1220 in Frankfurt errichtete Urkunde über den Ausgleich Friedrichs II. mit den geistlichen Reichsfürsten behandelt an mehreren Stellen Zoll und Münze; die grundlegenden Sätze stehen in Artikel 2, der hier im Wortlaut wiedergegeben wird. Der König verspricht, in deren Gebieten ohne ihr Einverständnis keine neuen Zölle und Münzen einzurichten, die alten Rechte zu schützen und insbesondere das Verderben der Münze durch ähnliche Bilder zu verbieten. Um die Tragweite zu erfassen, wiegt der Beitrag zunächst die Confoederatio als Ganzes, das erste grosse den geistlichen Fürsten gemeinsam erteilte Privileg, deren verfassungsrechtliche Bedeutung und politische Stossrichtung noch verschieden beurteilt werden.
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Zitiervorschlag
Wadle, Elmar: Mittelalterliches Zoll- und Münzrecht im Spiegel der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis. In: Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte 21 (1971), S. 187–224.