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Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte · Band 36 (1986)

Ein athenisches Münzgesetz des 4. Jh. v. Chr

Gerd Stumpf

  • S. 23–40, Tf.3
  • Aufsatz
  • Deutsch

Zusammenfassung

Im ersten Viertel des 4. Jh. v. Chr. waren in Athen neben den athenischen Münzen auch die fremden Nachprägungen der athenischen Silbermünzen vollgültige Zahlungsmittel. Wohl mit der Gründung des zweiten attischen Seebundes im Jahr 378/7 wurde ein Gesetz erlassen, demzufolge in der Stadt die Prägungen der athenischen Münzstätte als alleiniges offizielles Zahlungsmittel galten. Nachprägungen aus gutem Silber blieben dem Markt überlassen, plattierte und minderwertige Stücke wurden konfisziert. Im Jahr 375/4 wurde das Gesetz, das ein Dokument für das wirtschaftliche und politische Wiedererstarken Athens ist, auch für das Gebiet des Hafens Peiraieus verbindlich. Bei Verstoß gegen das Gesetz waren gegen Private und pflichtsäumige Beamte harte Strafen vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Text auch genaue Verfahrensvorschriften für mögliche Prozesse

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Zitiervorschlag

Stumpf, Gerd: Ein athenisches Münzgesetz des 4. Jh. v. Chr. In: Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte 36 (1986), S. 23–40, Tf.3.